Internationaler Gesangswettbewerb für "Geislige Musik" 2010


Direkt zum Seiteninhalt

Allgemeine Bestimmungen

Der Wettbewerb 2010

Wilkommen

.

Allgemeine Bestimmungen

21. Um in den Genuss der Stipendien zu gelangen, müssen die GewinnerInnen ihre Teilnahme am Vokalsolistenensemble "Celeste Armonia" bestätigen. Sie müssen an den von der künstlerischen Leiterin in Absprache mit den SängerInnen festgesetzten Preiskonzerten teilnehmen. Diese Konzerte sind fester Bestandteil der Preise und geben auf keinerlei finanzielle Entschädigung anrecht. Die FinalistInnen, sowie eventuell auch die mit einer besonderen Auszeichnung von der Jury benoteten SängerInnen, können dazu aufgefordert werden, an den programmierten Preiskonzerten teilzunehmen. Je nach Aufführungsort kann die künstlerische Leitung die Reisespesen für ausländische sowie in anderen italienischen Regionen wohnhafte SängerInnen übernehmen.

22. Jeder Wettbewerbsbeitrag, sowie das Finale und die Preiskonzerte, können aufgenommmen werden und von Radio, Fernsehen, Internet usw., übernommen werden, ohne dass die SängerInnen dafür Rechtsansprüche geltend machen können. Die TeilnehmerInnen hinterlegen schriftlich beim Wettbewerbssekretariat ihr Einverständnis mit dieser Klausel. Deren Text wird auf der offiziellen Website abrufbar sein. Die Weigerung, ihn zu unterschreiben, hat die Aberkennung des Titels und des Preisgeldes zur Folge.

23. Die PreisträgerInnen, sowohl als SolistInnen als auch als Ensemble "Celeste Armonia", werden zum Vorspielen und zur Programmierung der lyrischen und Konzertsaison, national und international anerkannten Bühnenensembles und Musikvereinen vorgestellt.

24. Die KandidatInnen haben kein Anrecht auf Spesenentschädigung für die Dauer des Wettbewerbs. Teilnehmende, die eine Klavierbegleitung wünschen, müssen sie selber organisieren und für die entstehenden Kosten aufkommen. Die Jury kann, um das Gelingen der Veranstaltung sicherzustellen, Klavierbegleitungen, die ausserhalb der Wettbewerborganisation sind, vom Finale (Galakonzert) ausschliessen.

25. Die künstlerische Leitung des Wettbewerbs behält sich das Recht vor, nach eigenem, unanfechtbaren, Entscheid oder wegen höherer Gewalt, vorliegende Regelung bei Bedarf zu ändern, ohne dass die in Art. 27 erwähnten Verpflichtungen der Teilnehmenden dadurch betroffen wären.

26. Die Einschreibegebühr wir in keinem Fall zurückerstattet, ausser bei Annulierung des Wettbewerbs durch höhere Gewalt.

27. Mit der Einschreibung zum Wettbewerb nehmen die Teilnehmenden von allen Artikeln des vorliegenden Reglements Kenntnis und erklären sich damit, sowie mit allfälligen Änderungen oder Zusätzen, einverstanden. Bei Anfechtung ist die italienische Fassung des vorliegenden Textes juristisch massgebend. Einziger Gerichtssitz ist Rom.

Im Sinne der D. L. 196/03, dienen die gesammelten persönlichen Daten der Teilnehmenden der Verwaltung des internationalen Wettbewerbs "Musica Sacra" 2010 und der Tätigkeiten der Accademia Musicale Europea.


News

.


Via Crescenzio 103
00193 Roma - Italia
tel +39 347 4775173
Fax +39 06 68134051
info@sacredmusicinternationalcompetition.org
www.celestearmonia.org
www.accademiamusicaleeuropea.org

Rom, 10. – 13. November 2010
Neu! Ausscheidungrunde in Stuttgart!
Stipendien im Wert von € 10.000,00
Preis "Oratorium"
Preis Jugendförderpreis "Giovane Promessa"
AUSSCHEIDUNGSRUNDE
16. Oktober: Stuttgart - Internationale Bachakademie
OR
10. November: Rom, Chiesa S. Caterina da Siena
HALBFINALE
11.- 12. November: Rom, Chiesa Arciconfraternale S. Caterina da Siena
FINALE - GALAKONZERT
Live aufgenommen und weltweit von TELEPACE übertragen
13. November: Rom - Basilica SS. XII Apostoli

Choose your language:


index | Der Wettbewerb 2010 | Der Wettbewerb 2009 | Der Wettbewerb 2008 | Die "Celeste Armonia" | Unterstütze uns | Die Akademie | Site Map


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü